Aktuelles

Mai 28, 2025

Für die Kleinsten ist das Auto ein gefährlicher Ort. Laut dem Statistischen Bundesamt verunglückten 2022 etwa 25.800 Kinder in Deutschland im Straßenverkehr, mehr als ein Drittel davon in einem Auto. „Die Zahlen zeigen, warum auf jeder noch so kurzen Fahrt jedes Kind ordnungsgemäß gesichert sein sollte“, urteilt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation verringert sich durch den richtigen Gebrauch eines geeigneten Kinderrückhaltesystems die Gefahr eines tödlichen Unfalls um 70 bis 80 Prozent. In Deutschland dürfen Kinder bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 Metern oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur in einem passenden Kindersitz mitfahren. Entscheidend ist dabei das Gewicht, nicht das Alter des Kindes. Gruppe 0: bis zehn Kilogramm, Gruppe 0+: bis 13 Kilogramm, Gruppe I: neun bis 18 Kilogramm, Gruppe II: 15 bis 25 Kilogramm und Gruppe III: 22 bis 36 Kilogramm.


„Wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht, empfiehlt es sich, Tochter oder Sohn mitzunehmen. Ein Sitztest garantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es bequem hat“, gibt Jürgen Lebherz zu bedenken: „Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.“ Soweit möglich, sollten Kindersitze immer auf der Gehwegseite montiert sein und das Kind auch stets auf dieser Seite ein- und aussteigen. „Aber Vorsicht bei direkt angrenzenden Radwegen“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann und „keine Gegenstände auf die hintere Ablage legen, da diese bei einer Vollbremsung als gefährliche Geschosse nach vorne fliegen.“


In den meisten aktuellen Pkw-Modellen sind Isofix-Verankerungen eingebaut, mit denen man die entsprechenden Sitze schnell und mit nur einem geringen Risiko der Fehlbedienung fest verankern kann. Gibt es im Fahrzeug keine Isofix-Verankerungen oder ist der Sitz nicht mit diesem System kompatibel, erfolgt die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt. „Die Montage gestaltet sich hier bei den meisten Sitzmodellen deutlich schwerer und damit auch fehleranfälliger“, schildert Lebherz seine Beobachtungen.


In allen Fällen müssen Autofahrer beim Einbau des Sitzes sowie bei der Sicherung der Kinder unbedingt die Vorgaben der Bedienungsanleitungen von Sitz und Fahrzeug beachten. Für kleine Kinder werden vermehrt so genannte Reboarder angeboten, Sitze, bei denen das Kind entgegen der Fahrtrichtung platziert wird. „Diese Position bietet im Falle einer Frontalkollision einen besseren Schutz der Wirbelsäule. Bei der Montage auf dem Beifahrersitz muss allerdings beachtet werden, dass der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist“, macht der TÜV SÜD-Fachmann aufmerksam.


Grundsätzlich unterliegen Kindersitze und Rückhaltevorrichtungen einer gesetzlich Zulassungsvorschrift. Aktuell müssen sie die Prüfnorm UN ECE Reg. 44/04 oder 129 (i-Sitze) erfüllen. Sitze nach der UN ECE Reg 44/03 sind ebenfalls noch zugelassen. Vom Kauf eines gebrauchten Sitzes rät der TÜV SÜD-Fachmann ab. „Man kann nicht sicher sein, ob der Sitz nicht bereits einen Unfall hatte oder verdeckte Mängel besitzt“, warnt Lebherz.


Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2025/mai/kinder-im-auto-richtig-sichern

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5. März 2026
Die Eiskratzer- und Schneebesen-Saison neigt sich ihrem Ende. Im Licht der wärmenden Sonnenstrahlen werden nun Schmutz auf Lack und Scheiben besonders gut sichtbar. Es ist Zeit, das Auto frühlingsfit zu machen. „Bei allem Putzenthusiasmus sollte man aber überlegt zu Werke gehen“, rät Ann-Christin Mainz von TÜV SÜD: „Eine Motorwäsche etwa sollte nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Wer selbst mit einem Hochdruckreiniger im Motorraum herumhantiert, riskiert schwere Schäden an der Fahrzeugelektronik.“ Erhöhte Umsicht gilt desgleichen bei den Reifen. Grundsätzlich sollte man den Hochdruckreiniger in ihrem Bereich so kurz wie möglich einsetzen, auf einen möglichst breiten, flächigen Wasserstrahl und auf einen Abstand von mehr als zwei Metern achten. Doch vor Beginn jeglicher Reinigungsaktivitäten ist Grundsätzliches zu klären. „In vielen Kommunen ist eine Wagenwäsche auf dem eigenen Grundstück oder der Straße verboten“, erinnert Mainz und empfiehlt eine Fahrt zu einer Waschstraße. „Deren wichtigster Vorteil ist ihr geschlossener Wasserkreislauf. So wird die Umwelt nicht durch Putzmittel belastet.“ Zudem legt die TÜV SÜD-Fachfrau Autobesitzern beim Frühjahrsputz eine fachmännische Unterbodenwäsche ans Herz. Salzreste und Schmutz in den Kotflügeln und auf dem Unterboden sind ein Nährboden für Rost. Durchaus in Eigenregie kann man die Innenreinigung seines Fahrzeugs in Angriff nehmen. „Staubsauger, Glasreiniger, Polsterschaum, eventuell Lederpflegeschaum, Kunststoffpflegemittel, Fleckenwasser, ein Schwamm, Bürsten, Zahnbürste für kleine Ecken und Winkel sowie ein Microfasertuch sind dabei hilfreiche Utensilien“, schildert die TÜV SÜD-Expertin ihre Erfahrungen und „um sich unnötige Laufereien zu ersparen, sollte man alles in Griffnähe haben.“ Staubsauger an Waschanlagen haben oftmals die bessere Saugkraft, Hausgeräte anderseits verschiedene Düsen, gibt sie zu bedenken. Zwei Profitipps zur Putzaktion: Wer Tierhaaren mit Wasser zu Leibe rückt, erreicht lediglich, dass die Haare ins Polster einziehen. Hier helfen erfahrungsgemäß nur Flusenbürsten, ein starker Staubsauger und eine Bürste. Den berüchtigten Kaugummi auf Polstern oder dem Teppich bekämpft man zunächst mit einem Kältespray, bevor man ihn vorsichtig aus den Fasern bricht. Wichtig: Bei der Reinigung des Innenraums den Kofferraum nicht vergessen. „Gerade hier, insbesondere in der Reserveradmulde, sammeln sich schnell Schmutz und oft auch Feuchtigkeit“, erinnert die TÜV SÜD-Fachfrau. Wurden Polsterungen oder Sitzbezüge in Mitleidenschaft gezogen, rät Mainz, die Bedienungsanleitung zu Rate zu ziehen: „Je nach Material, etwa Stoff oder Leder, stehen verschiedene Produkte für die Reinigung zur Wahl. Um Kunststoffteile auf Hochglanz zu polieren oder matte Oberflächen aufzufrischen, bietet der Handel unzählige Hilfsmittelchen an. Für welches man sich entscheidet, ist nicht allein eine Frage des Geschmacks und des Preises. „Es empfiehlt sich, zu Markenprodukten zu greifen“, meint die TÜV SÜD-Expertin. Auf Glanzsprays sollte man besser verzichten, denn die machen Flächen rutschig. „Am Lenkrad oder an den Pedalen kann das sogar fatale Folgen haben“, gibt sie zu bedenken. Bei der Pflege der Instrumententafel und den Oberflächen der Airbagmodule dürfe man keine lösungsmittelhaltigen Reiniger verwenden. Sie greifen das Material und die Sollbruchstellen des Airbags an, können es porös machen und so irreparabel beschädigen. „Grundsätzlich gilt, Haushaltsreiniger oder Geschirrspülmittel sind bei der Fahrzeuginnenreinigung tabu“, warnt Mainz. Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2026/februar/runter-mit-dem-winterschmutz
17. Dezember 2025
Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass die orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 25 abläuft. Wer dann noch damit unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden. Plakette HUDie orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 25 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2025, dann müssen Privatfahrer und Halter ab März 2026 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Achtung: Halter, die 2026 noch mit 25-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt. Bildtext: Wer noch eine 25-er Plakette auf dem Kennzeichen hat, kann sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung anmelden. Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2025/dezember/plakettenwechsel-neues-jahr-neue-farbe
1. Juli 2025
Marder betrachtet der Mensch gemeinhin als possierliche Tiere. Die verniedlichende Einschätzung schwindet aber umgehend, wenn eines der hundeartigen Raubtiere unter der Motorhaube seinen Instinkten freien Lauf gelassen hat.
1. Juli 2025
Eine Klimaanlage im Auto gehört mittlerweile zum Standard. Laut Kfz-Branche rüsteten die Hersteller im vergangenen Jahr mehr als 90 Prozent aller Neuwagen mit dem Komfortbauteil aus.
1. Juli 2025
Biker sollten ihren Schutzhelm nach fünf bis sechs Jahren durch einen Neuen ersetzen, selbst wenn keine äußerlichen Mängel oder Beschädigungen erkennbar sind.
Existenz im Verborgenen
11. Juli 2024
Der Verbandkasten schlummert zumeist unbeachtet irgendwo im Auto.
Klimaanlage regelmäßig warten
11. Juli 2024
Laut Kfz-Branche besitzen mehr als 90 Prozent aller neuen Pkw eine Klimaanlage.
Auf das Gewicht achten
3. Mai 2024
Die sommerliche Urlaubssaison steht an.
Stressfrei zur nächsten HU
3. Mai 2024
Der anstehende Termin zur Hauptuntersuchung (HU) bereitet vielen Auto- und Motorradbesitzern Kopfzerbrechen.