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Mai 3, 2024

Auf das Gewicht achten

Die sommerliche Urlaubssaison steht an. „Auf das Gewicht achten“, schmunzelt Alexander Bausch von TÜV SÜD und denkt dabei nicht nur an die persönliche Gesundheitsvorsorge. Erfahrungsgemäß mutiert auf der Urlaubsreise mancher Personenwagen zu einem Kleintransporter. Verstaut wird, was in den Kofferraum geht. Sperriges findet auf dem Dachgepäckträger seinen Platz. Räder werden auf der Anhängerkupplung transportiert. „Schnell sind dann die Grenzen des zulässigen Gesamtgewichts überschritten“, warnt der TÜV SÜD-Fachmann und erinnert, „dass bei nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit empfindliche Strafen drohen.“ Geht das Gesamtgewicht über 20 Prozent hinaus, ist – je nach prozentualer Höhe der Überladung – ein Bußgeld zwischen 95 und 230 Euro, zuzüglich ein Punkt in Flensburg fällig.


Damit nicht genug. Senkt sich die Polizeikelle, ist die Ferienfahrt beendet, zumindest vorläufig. „Weitergefahren werden darf erst, wenn das überschüssige Gewicht abgeladen wurde“, mahnt der TÜV SÜD-Fachmann. Unabhängig von möglichen Strafen sollte einkalkuliert werden, dass ein voll beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt als im Alltagsbetrieb und „jenseits des Gewichtslimit wird es kritisch“, warnt Bausch. Besonderes Augenmerk sollte auch den Reifen gelten. Ihr Luftdruck muss dem erhöhten Gewicht angepasst werden, um sicher zu reisen.


Grundsätzlich sollte man sich vergewissern, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. „Die sicherste Methode ist dabei, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen.“ Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Bausch.


Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehedem Fahrzeugschein).


„Aber“, schildert Bausch seine Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund sind die verschiedenen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr sind durchaus möglich. Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm“, rechnet TÜV SÜD-Fachmann vor: „Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm, mithin bleiben für das Gepäck 75 schnell zusammengepackte Kilogramm.“


Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2024/mai/auf-das-gewicht-achten


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5. März 2026
Die Eiskratzer- und Schneebesen-Saison neigt sich ihrem Ende. Im Licht der wärmenden Sonnenstrahlen werden nun Schmutz auf Lack und Scheiben besonders gut sichtbar. Es ist Zeit, das Auto frühlingsfit zu machen. „Bei allem Putzenthusiasmus sollte man aber überlegt zu Werke gehen“, rät Ann-Christin Mainz von TÜV SÜD: „Eine Motorwäsche etwa sollte nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Wer selbst mit einem Hochdruckreiniger im Motorraum herumhantiert, riskiert schwere Schäden an der Fahrzeugelektronik.“ Erhöhte Umsicht gilt desgleichen bei den Reifen. Grundsätzlich sollte man den Hochdruckreiniger in ihrem Bereich so kurz wie möglich einsetzen, auf einen möglichst breiten, flächigen Wasserstrahl und auf einen Abstand von mehr als zwei Metern achten. Doch vor Beginn jeglicher Reinigungsaktivitäten ist Grundsätzliches zu klären. „In vielen Kommunen ist eine Wagenwäsche auf dem eigenen Grundstück oder der Straße verboten“, erinnert Mainz und empfiehlt eine Fahrt zu einer Waschstraße. „Deren wichtigster Vorteil ist ihr geschlossener Wasserkreislauf. So wird die Umwelt nicht durch Putzmittel belastet.“ Zudem legt die TÜV SÜD-Fachfrau Autobesitzern beim Frühjahrsputz eine fachmännische Unterbodenwäsche ans Herz. Salzreste und Schmutz in den Kotflügeln und auf dem Unterboden sind ein Nährboden für Rost. Durchaus in Eigenregie kann man die Innenreinigung seines Fahrzeugs in Angriff nehmen. „Staubsauger, Glasreiniger, Polsterschaum, eventuell Lederpflegeschaum, Kunststoffpflegemittel, Fleckenwasser, ein Schwamm, Bürsten, Zahnbürste für kleine Ecken und Winkel sowie ein Microfasertuch sind dabei hilfreiche Utensilien“, schildert die TÜV SÜD-Expertin ihre Erfahrungen und „um sich unnötige Laufereien zu ersparen, sollte man alles in Griffnähe haben.“ Staubsauger an Waschanlagen haben oftmals die bessere Saugkraft, Hausgeräte anderseits verschiedene Düsen, gibt sie zu bedenken. Zwei Profitipps zur Putzaktion: Wer Tierhaaren mit Wasser zu Leibe rückt, erreicht lediglich, dass die Haare ins Polster einziehen. Hier helfen erfahrungsgemäß nur Flusenbürsten, ein starker Staubsauger und eine Bürste. Den berüchtigten Kaugummi auf Polstern oder dem Teppich bekämpft man zunächst mit einem Kältespray, bevor man ihn vorsichtig aus den Fasern bricht. Wichtig: Bei der Reinigung des Innenraums den Kofferraum nicht vergessen. „Gerade hier, insbesondere in der Reserveradmulde, sammeln sich schnell Schmutz und oft auch Feuchtigkeit“, erinnert die TÜV SÜD-Fachfrau. Wurden Polsterungen oder Sitzbezüge in Mitleidenschaft gezogen, rät Mainz, die Bedienungsanleitung zu Rate zu ziehen: „Je nach Material, etwa Stoff oder Leder, stehen verschiedene Produkte für die Reinigung zur Wahl. Um Kunststoffteile auf Hochglanz zu polieren oder matte Oberflächen aufzufrischen, bietet der Handel unzählige Hilfsmittelchen an. Für welches man sich entscheidet, ist nicht allein eine Frage des Geschmacks und des Preises. „Es empfiehlt sich, zu Markenprodukten zu greifen“, meint die TÜV SÜD-Expertin. Auf Glanzsprays sollte man besser verzichten, denn die machen Flächen rutschig. „Am Lenkrad oder an den Pedalen kann das sogar fatale Folgen haben“, gibt sie zu bedenken. Bei der Pflege der Instrumententafel und den Oberflächen der Airbagmodule dürfe man keine lösungsmittelhaltigen Reiniger verwenden. Sie greifen das Material und die Sollbruchstellen des Airbags an, können es porös machen und so irreparabel beschädigen. „Grundsätzlich gilt, Haushaltsreiniger oder Geschirrspülmittel sind bei der Fahrzeuginnenreinigung tabu“, warnt Mainz. Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2026/februar/runter-mit-dem-winterschmutz
17. Dezember 2025
Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass die orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 25 abläuft. Wer dann noch damit unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden. Plakette HUDie orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 25 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2025, dann müssen Privatfahrer und Halter ab März 2026 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Achtung: Halter, die 2026 noch mit 25-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt. Bildtext: Wer noch eine 25-er Plakette auf dem Kennzeichen hat, kann sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung anmelden. Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2025/dezember/plakettenwechsel-neues-jahr-neue-farbe
1. Juli 2025
Marder betrachtet der Mensch gemeinhin als possierliche Tiere. Die verniedlichende Einschätzung schwindet aber umgehend, wenn eines der hundeartigen Raubtiere unter der Motorhaube seinen Instinkten freien Lauf gelassen hat.
1. Juli 2025
Eine Klimaanlage im Auto gehört mittlerweile zum Standard. Laut Kfz-Branche rüsteten die Hersteller im vergangenen Jahr mehr als 90 Prozent aller Neuwagen mit dem Komfortbauteil aus.
1. Juli 2025
Für die Kleinsten ist das Auto ein gefährlicher Ort. Laut dem Statistischen Bundesamt verunglückten 2022 etwa 25.800 Kinder in Deutschland im Straßenverkehr, mehr als ein Drittel davon in einem Auto.
1. Juli 2025
Biker sollten ihren Schutzhelm nach fünf bis sechs Jahren durch einen Neuen ersetzen, selbst wenn keine äußerlichen Mängel oder Beschädigungen erkennbar sind.
Existenz im Verborgenen
11. Juli 2024
Der Verbandkasten schlummert zumeist unbeachtet irgendwo im Auto.
Klimaanlage regelmäßig warten
11. Juli 2024
Laut Kfz-Branche besitzen mehr als 90 Prozent aller neuen Pkw eine Klimaanlage.
Stressfrei zur nächsten HU
3. Mai 2024
Der anstehende Termin zur Hauptuntersuchung (HU) bereitet vielen Auto- und Motorradbesitzern Kopfzerbrechen.