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Mai 3, 2024

Auf das Gewicht achten

Die sommerliche Urlaubssaison steht an. „Auf das Gewicht achten“, schmunzelt Alexander Bausch von TÜV SÜD und denkt dabei nicht nur an die persönliche Gesundheitsvorsorge. Erfahrungsgemäß mutiert auf der Urlaubsreise mancher Personenwagen zu einem Kleintransporter. Verstaut wird, was in den Kofferraum geht. Sperriges findet auf dem Dachgepäckträger seinen Platz. Räder werden auf der Anhängerkupplung transportiert. „Schnell sind dann die Grenzen des zulässigen Gesamtgewichts überschritten“, warnt der TÜV SÜD-Fachmann und erinnert, „dass bei nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit empfindliche Strafen drohen.“ Geht das Gesamtgewicht über 20 Prozent hinaus, ist – je nach prozentualer Höhe der Überladung – ein Bußgeld zwischen 95 und 230 Euro, zuzüglich ein Punkt in Flensburg fällig.


Damit nicht genug. Senkt sich die Polizeikelle, ist die Ferienfahrt beendet, zumindest vorläufig. „Weitergefahren werden darf erst, wenn das überschüssige Gewicht abgeladen wurde“, mahnt der TÜV SÜD-Fachmann. Unabhängig von möglichen Strafen sollte einkalkuliert werden, dass ein voll beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt als im Alltagsbetrieb und „jenseits des Gewichtslimit wird es kritisch“, warnt Bausch. Besonderes Augenmerk sollte auch den Reifen gelten. Ihr Luftdruck muss dem erhöhten Gewicht angepasst werden, um sicher zu reisen.


Grundsätzlich sollte man sich vergewissern, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. „Die sicherste Methode ist dabei, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen.“ Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Bausch.


Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehedem Fahrzeugschein).


„Aber“, schildert Bausch seine Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund sind die verschiedenen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr sind durchaus möglich. Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So verbleiben bei einer ursprünglichen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm“, rechnet TÜV SÜD-Fachmann vor: „Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm, mithin bleiben für das Gepäck 75 schnell zusammengepackte Kilogramm.“


Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2024/mai/auf-das-gewicht-achten


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