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Mai 28, 2025

Biker sollten ihren Schutzhelm nach fünf bis sechs Jahren durch einen Neuen ersetzen, selbst wenn keine äußerlichen Mängel oder Beschädigungen erkennbar sind. „Mit der Zeit verliert jeder Helm einen Teil seiner Schutzwirkung, weil seine aus thermoplastischen Materialien wie Polycarbonat und Polyamid bestehenden Schalen einem Alterungsprozess unterliegen“, gibt Alexander Bausch von TÜV SÜD zu bedenken. Zudem führe der Gebrauch dazu, dass die Polster nach einer gewissen Zeit nachgeben und keinen optimalen Schutz mehr bieten.


Bei seiner Neuanschaffung sollte man sich nicht vom Design blenden lassen, empfiehlt Alexander Bausch: „Das Wichtigste ist schlicht und einfach die Anprobe. Nur mit der richtigen Passform schützt der Helm im Fall des Falles optimal. Die passende Optik findet sich dann bei jedem Hersteller.“ Der beste Weg zu einem sicheren Kopfschutz führt folglich in ein Fachgeschäft und entsprechenden Anproben.


„Für die Auswahl sollte man sich unbedingt Zeit nehmen“, empfiehlt Bausch. Ein Helm muss zwar festsitzen, soll aber nicht drücken. „Druckstellen und Windgeräusche bemerkt man am besten bei einer ausgiebigen Probefahrt“, schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen.


„Sparen Sie nicht beim Helm“, legt Bausch Motorradfahrern ans Herz: „Er ist ihre Lebensversicherung und sollte deshalb sorgfältig ausgewählt werden.“ Biker müssen laut Straßenverkehrsordnung (§ 21a Abs. 2) einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Die Wortwahl verrät, dass ein Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist. Es genügt ein „angemessener“ Schutzhelm, wie etwa ein nostalgischer Helm, der in der Regel nicht ECE-konform ist. Doch von solchen hält Bausch nichts. „Achten Sie darauf, dass der Helm die Norm ECE R 22.06 erfüllt. Meist findet sich ein Hinweis auf einem Einnäher im Helmfutter oder am Kinnriemen.“


Zur Anprobe empfiehlt es sich, den Helm mindestens zehn Minuten auf dem Kopf zu behalten, um zu prüfen, ob Größe wie Passform stimmen. Auf eventuelle Druckstellen achten. Das Kinn sollte nicht den Kinnschutz des Motorradhelms berühren. Ein weiteres Kriterium: Sind Komfortfunktionen wie Sonnenblende, Belüftungen und Helmschloss einfach und problemlos, auch mit Handschuhen, zu bedienen. „Zudem sollte man auf das Gewicht achten“, rät Bausch, „neben dem Tragekomfort beeinflusst es bei einem Aufprall die Belastung der Halswirbelsäule.“ Schließlich gilt es per Probefahrt zu klären, ob der Helm nicht zu stark von Geräuschen und Signalen abkapselt und ob er mit den Strömungsverhältnissen des Motorrads harmoniert.


Ergänzend hält der TÜV SÜD-Fachmann noch eine Kaufüberlegung in petto: „Man muss ja nicht nicht wie ein bunter Papagei durch die Gegend fahren, aber der Helm sollte als höchster und nicht durch Gepäck oder Verkleidung verdeckter Punkt abwechslungsreiche Farben, bestenfalls Signalfarben zeigen.“ Auch auf den Kontrast komme es an, etwa eine dunklere Kombi zusammen mit einem hellen Helm.


Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2025/mai/motorradhelm-nicht-uebereilt-kaufen

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17. Dezember 2025
Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass die orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 25 abläuft. Wer dann noch damit unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden. Plakette HUDie orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 25 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2025, dann müssen Privatfahrer und Halter ab März 2026 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Achtung: Halter, die 2026 noch mit 25-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt. Bildtext: Wer noch eine 25-er Plakette auf dem Kennzeichen hat, kann sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung anmelden. Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2025/dezember/plakettenwechsel-neues-jahr-neue-farbe
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