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Mai 3, 2024

Stressfrei zur nächsten HU

Der anstehende Termin zur Hauptuntersuchung (HU) bereitet vielen Auto- und Motorradbesitzern Kopfzerbrechen. „Wird mein Fahrzeug ohne Beanstandung die Untersuchung bestehen? Werden Mängel festgestellt? Muss ich wiederkommen?“ „Stress vor der Fahrt zur HU muss jedoch nicht sein“, beruhigt Matthias Strixner von TÜV SÜD. Deshalb ist es gut zu wissen, worauf es bei der Fahrzeugprüfung ankommt und was die amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieure und Prüfer ins Augenmerk nehmen. Eine Checkliste mit den häufigsten Fragen zur HU, Prüfbericht, erforderlichen Unterlagen und Terminen minimiert den Stress (https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/hauptuntersuchung/checklisten-fuer-die-hauptuntersuchung/hu-checkliste-pkw). „Von einem pauschalen Auftrag, das Fahrzeug für die HU fertig zu machen“, rät der Fachmann ab: „Das kann für manche Werkstatt ein Freibrief sein und unnötig Geld kosten.“


Der Schwerpunkt der Prüfer gilt der Verkehrssicherheit, nicht der Betriebssicherheit“, räumt Strixner mit einem häufigen Missverständnis auf. Im Klartext: Wirbt beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler mit einer frischen HU, muss deshalb das Fahrzeug noch lange nicht in einem tadellosen Zustand sein.


Bei der Fahrzeugprüfung werden die gesamte Beleuchtung, Räder und Bereifung, Checks auf Korrosion und Durchrostungen sowie die Flüssigkeitsstände und Dichtheit der Aggregate in Augenschein genommen. Hinzu kommen die Kontrollen von Lenkung und Lenkspiel, Bremsen, aber auch Rückspiegel, Kennzeichen, Sicherheitsgurte oder die Hupe. Elektronische Einrichtungen, wie z. B. Fahrassistenzsysteme werden u. a. über die elektronische Fahrzeugschnittstelle geprüft.


Eingeführt wurde die Hauptuntersuchung in Deutschland im Dezember 1951 für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Nach und nach etablierten sich ähnliche Regelungen auch in anderen Staaten. Seit Mai 2009 regelt eine entsprechende Richtlinie (2009/40/EG) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit sowie der Motoremissionen. „Im Laufe der Jahre und parallel zur technischen Entwicklung wurden die Prüfkataloge immer wieder angepasst“, erläutert der TÜV SÜD-Experte. So wurde beispielsweise vor dem Hintergrund des Dieselskandals vor sechs Jahren die Abgasmessung am Auspuffendrohr wieder eingeführt.


Vorgelegt werden muss zu einer HU die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – ehedem Fahrzeugschein – im Original. Bei einer Nachuntersuchung darüber hinaus der Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung sowie eventuell die Prüfzeugnisse (z. B. ABE) oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie beispielsweise Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehörlenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Zudem räumt der TÜV SÜD-Fachmann mit einem noch immer existierenden Irrtum auf: „Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.“ Wird etwa bei einem PKW der Prüftermin um mehr als acht Monate überzogen, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Allerdings, beruhigt Strixner, „bei der Hauptuntersuchung wird eine Überziehung nicht bestraft, das ist Sache der Kontrollbehörden, wie etwa Polizei oder dem Ordnungsamt.“ Wird die Hauptuntersuchung allerdings mehr als zwei Monate nach dem vorgesehenen Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um 20 Prozent.


Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2024/mai/stressfrei-zur-naechsten-hu


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Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass die orangefarbene Prüfplakette mit der Zahl 25 abläuft. Wer dann noch damit unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden. Plakette HUDie orangefarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 25 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2025, dann müssen Privatfahrer und Halter ab März 2026 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Achtung: Halter, die 2026 noch mit 25-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt. Bildtext: Wer noch eine 25-er Plakette auf dem Kennzeichen hat, kann sich unter tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung anmelden. Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2025/dezember/plakettenwechsel-neues-jahr-neue-farbe
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