Sollten Sie Fragen zu unseren amtlichen Tätigkeiten als TÜV Süd Auto Partner in Erftstadt haben, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Gemäß §29 StVZO müssen die meisten Fahrzeuge alle zwei Jahre zur sogenannten “TÜV-Untersuchung“, neu zugelassene PKW das erste Mal nach drei Jahren. Dort wird das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit geprüft (Haupt- und Abgasuntersuchung). Die Fahrzeugüberprüfung erfolgt durch unsere qualifizierten Prüfingenieure.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Hauptuntersuchung (HU) Ziele wie Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz. Neben der Hauptuntersuchung bieten wir weitere Leistungen, wie Gutachten zur Erteilung des H-Kennzeichens oder Änderungsabnahmen in Erftstadt, Bergheim und Bonn an.
Sie möchten herausfinden, ob sich Ihr Fahrzeug für ein H-Kennzeichen qualifiziert? Sie möchten, dass wir Ihren Wagen einmal auf Herz und Nieren mitsamt Zustand und Originalität prüfen? Dann sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für die Bewertung und Beurteilung von Oldtimern sowie die Begutachtung zur Erteilung des H-Kennzeichens.
Bei nachträglichen Veränderungen an Ihrem Fahrzeug, wie Fahrwerksänderung, Sonderrädern oder Sportauspuffanlagen, ist in der Regel eine Änderungsabnahme erforderlich. Das kann unter Umständen schon geringe Änderungen betreffen, wie etwa die recht gängigen getönten Rückleuchten ohne zusätzlich angebrachte Reflektoren. Wir empfehlen Ihnen immer vorher zu klären, ob eine Änderungsabnahme vonnöten ist, bevor Sie signifikante Anpassungen an Ihrem Wagen vornehmen.
Als TÜV-Süd Auto Partner sind wir in der amtlichen Fahrzeugüberwachung tätig. Wir bemühen und stets Ihnen einen schnellen und freundlichen Service zu bieten.
Das H-Kennzeichen - Das Oldtimer-Kennzeichen ab 30 Jahre. Dazu muß ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers eingeholt werden, gemäß § 23 der StVZO.
Eine Änderungsabnahme kann bereits nach geringfügigen Umrüstungen wie dem Wechsel von Felgen sowie Fahrwerksänderungen (z.B. Tierferlegung) erforderlich sein.