H-Kennzeichen für Oldtimer
Die Voraussetzungen für die Erteilung des H-Kennzeichen
Ein Mindestalter von 30 Jahren und die Eignung des Fahrzeugs zur Pflege des "KFZ-technischen Kulturguts". Dazu muss das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers oder Prüfingenieurs eingeholt werden (gemäß § 23 der StVZO und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" Quelle: TÜV Süd).
Ausschlaggebend hierbei ist, ob sich der Oldtimer in einem guten Erhaltungszustand und weitestgehend im Originalzustand befindet bzw. gekonnt restauriert ist. Hat der Oldtimer noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand mit einer HU gemäß § 29 StVZO überprüft wird. Ist alles in Ordnung, wird von der KFZ-Zulassungsbehörde auf Grundlage des Gutachtens das H-Kennzeichen erteilt.