Gerichtsgutachten
Das Gutachten im Gerichtsauftrag
Wir werden regelmäßig von Gerichten beauftragt in Strafverfahren zwischen Rechtsstreitigkeiten sowie im selbstständigen Beweisverfahren entsprechende Gutachten zu erstellen.
Um den hohen Anforderungen eines qualifizierten und vollumfänglichen Gerichtsgutachtens gerecht zu werden erfolgt die Erstellung der Gutachten nach den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen e.V. (IFS) sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (BVSK).